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§§: Die Reisebedingungen

Seetörns (Inter+)National: Reisebedingungen

Durch die schriftliche Bestätigung der Törnanmeldung kommt ein Vermittlungsvertrag im Auftrag des Veranstalters zustande. Mit diesem Vertragsabschluß ist pro Teilnehmer eine Anzahlung von 20%, maximal jedoch 250,00 Euro des Törnpreises verbunden. Die Restsumme ist spätestens 60 Tage vor Törnbeginn zu entrichten.

Jeder Törnteilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten:

 Bis 80 Tage vor Törnbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Anzahlung.
 Bis 60 Tage vor Törnbeginn werden 50% des Törnpreises fällig.
 Bei weniger als 60 Tagen vor Törnbeginn ist die Gesamtsumme fällig.

Die Erklärung des Rückritts muss schriftlich erfolgen; entscheidend ist das Eingangsdatum bei Wassersport Ralf Schmid Weltweit (nachfolgend WRSW).

Es ist möglich eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Der Abschluß einer Reise Rücktrittkosten-Versicherung wird empfohlen. Ein Nichterscheinen oder ein Abbruch des Törns wird wie ein Rücktritt behandelt. Ein Abbruch kann auch dadurch herbeigeführt werden, wenn sich der Kunde den Anordnungen des Schiffsführers widersetzt.

Der Veranstalter bzw. WRSW können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Törn durch höhere Gewalt beinträchtigt wird, das Schiff nicht einsatzbereit ist oder weniger als vier Anmeldungen für den Törn vorliegen. In diesen Fällen wird der bereits bezahlte Törnpreis zurückerstattet.

Der Leistungsumfang ist der Törnbestätigung zu entnehmen. Der Veranstalter bzw. WRSW übernehmen keine Haftung bei Terminverzögerung durch Wetter, Haverie oder Liegezeiten aufgrund unvermeidlicher Reparaturen.

Bei einem anderen Ausgangs- oder Endhafen als in der Törnbestätigung angegeben sind gegen den Veranstalter bzw. WRSW keine Ansprüche möglich. Bei Nichteinsetzbarkeit der Yacht verpflichtet sich der Veranstalter bzw. WRSW, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Die vertragliche Haftung ist auf den einfachen Törnpreis beschränkt. Eine Haftung für Schäden durch Dritte oder durch Eigenverschulden gilt als ausgeschlossen.

Mit Ihrer Anmeldung erklären die Törnteilnehmer, daß sie selbst die volle Verantwortung für sich tragen, unter keinen ansteckenden Krankheiten leiden, und mindestens 15 Minuten schwimmen können.

Der offizielle Törnbeginn und -ende ist der Törnbestätigung zu entnehmen. Für Streitigkeiten aus diesen Vereinbarungen gilt als Gerichtsstand Ravensburg vereinbart. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch WRSW wirksam.

 

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